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   LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,18812
LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18812)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.02.2009 - L 11 B 1101/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18812)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - L 11 B 1101/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Erledigung des Anordnungsanspruchs - Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gem § 131 Abs 1 S 3 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Leistungsträger für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf Übernahme von Maklergebühren; Geltendmachung der Bewilligung von Wohnungsbeschaffungskosten für die Anmietung einer Wohnung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Erledigung des Anordnungsanspruchs bei fehlendem materiell- rechtlichem Anspruch, Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2009 - L 11 B 1101/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • LSG Bayern, 24.11.2009 - L 11 AS 602/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren -

    Eine Änderung des ursprünglichen Eilantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag i.S.d. § 131 Abs. 1 S. 3 SGG ist im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens unzulässig (vgl. auch BayLSG 11. Senat vom 16.02.2009, Az. L 11 B 1101/08 AS; 7. Senat vom 15.07.2009, Az. L 7 AS 243/09 B).

    10 Ohne Bedeutung bleibt daher, dass eine Änderung des ursprünglichen Eilantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag i.S.d. § 131 Abs. 1 S. 3 SGG im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens unzulässig ist (vgl. BayLSG 11. Senat vom 16.02.2009, Az. L 11 B 1101/08 AS; 7. Senat vom 15.07.2009, Az. L 7 AS 243/09 B).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - L 5 AS 43/10

    Unzulässigkeit eines im einstweiligen Rechtsschutz gestellten

    Ein solcher Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) wäre aber im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens unzulässig (so auch LSG Bayern, 16.02.2009, L 11 B 1101/08 AS ER, Juris RN 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl., § 86b RN 9b).
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